Der generelle Unterversicherungsverzicht der Degenia Wohngebäudeversicherung sorgt dafür, dass bei kleineren Schäden kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt – abhängig von der gewählten Tarifvariante classic, premium oder optimum gelten dabei unterschiedliche Entschädigungsgrenzen bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Abweichend zu Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026 und Abschnitt A 19 DEG-VGB 2026 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt.
Der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf folgende ersatzpflichtige Schadenhöhe:
- classic: bis zu 1.000 EUR
- premium: bis zu 3.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise kann eine Entschädigung gekürzt werden, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde (Unterversicherung). Beim generellen Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer bei kleineren Schäden auf diese Kürzung. Wie hoch der Schaden dabei sein darf, hängt davon ab, welche Tarifvariante gewählt wurde – classic, premium oder optimum.
Häufige Fragen
Was ist der generelle Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt – abweichend zu Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026 und Abschnitt A 19 DEG-VGB 2026.
Bis zu welcher Schadenhöhe gilt der Verzicht?
Der Verzicht ist je Versicherungsfall begrenzt: classic bis zu 1.000 EUR, premium bis zu 3.000 EUR und optimum bis zu 5.000 EUR.
Gilt die Grenze pro Schaden oder pro Jahr?
Der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Welche Tarifvariante bietet den höchsten Verzicht?
Die Tarifvariante optimum bietet mit bis zu 5.000 EUR die höchste Entschädigungsgrenze für den Unterversicherungsverzicht.