Die Degenia Wohngebäudeversicherung ersetzt im Tarif T26 Brand- und Explosionsschäden durch Blindgänger aus dem 1. und 2. Weltkrieg – ob durch kontrollierte Sprengung oder unkontrollierte Explosion. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und welche Kosten und ABC-Kampfmittel ausgeschlossen sind.
Abweichend zu Abschnitt A 2-1 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
- alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich in Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben;
- Kosten, die z. B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichem entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können.
Die Entschädigung für Blindgängerschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen alten, unentdeckten Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg ein Brand- oder Explosionsschaden an Ihrem versicherten Gebäude verursacht, greift der Schutz – egal ob die Explosion unkontrolliert erfolgt oder das Kampfmittel kontrolliert gesprengt wird. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden im Zusammenhang mit ABC-Waffen sowie Kosten für Abbau, Abriss oder Evakuierung rund um eine Entschärfung.
Häufige Fragen
Welche Blindgängerschäden sind versichert?
Versichert sind Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Auf welche Kampfmittel und welches Gebiet ist der Schutz begrenzt?
Der Schutz gilt für Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Sind Kosten für Abriss oder Evakuierung mitversichert?
Nein. Kosten, die z. B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichem entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht mitversichert.
Sind Schäden durch ABC-Waffen abgedeckt?
Nein. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) nicht versichert.
In welchen Tarifvarianten sind Blindgängerschäden enthalten?
In den Varianten classic, premium und optimum sind Blindgängerschäden jeweils mitversichert.