In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt Sturm als wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) und ist in allen Tarifvarianten mitversichert. Wann ohne feststellbare Windstärke ein Sturm unterstellt wird und in welchen Varianten sogar jede Luftbewegung ohne Mindestwindstärke versichert ist, erfahren Sie hier.
Sturm in den Tarifvarianten:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr
Abweichend zu Abschnitt A 5-1.1 DEG-VGB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Schäden durch Sturm sind in allen Tarifvarianten grundsätzlich abgesichert, wobei als Sturm eine Luftbewegung ab Windstärke 8 gilt. Lässt sich am Schadenort keine Windstärke ermitteln, kann Sturm über bestimmte Nachweise als Ursache angenommen werden. In den Varianten premium und optimum kann darüber hinaus jede wetterbedingte Luftbewegung unabhängig von der Windstärke als versicherte Gefahr gelten, in classic hingegen nicht.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt eine Luftbewegung als Sturm?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Ist Sturm in allen Tarifvarianten mitversichert?
Ja, Sturm ist in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert.
Was gilt, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Gibt es eine Absicherung ohne Mindestwindstärke?
Ja. Abweichend zu Abschnitt A 5-1.1 DEG-VGB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr. Dies gilt in den Varianten premium und optimum, in classic ist dies nicht mitversichert.