In der Wohngebäudeversicherung der Degenia legt der Tarif T26 fest, welche Schäden ausdrücklich nicht versichert sind – darunter Sturmflut, eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Grundwasser sowie Brand oder Blitzschlag, aber auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Laden- und Schaufensterscheiben.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zählt bestimmte Ursachen und Situationen auf, für die kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören unter anderem Sturmflut, Wasser oder Schmutz, das durch nicht richtig geschlossene Öffnungen eindringt, Grundwasser sowie eine Reihe von Feuer- und Anprallgefahren. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Laden- und Schaufensterscheiben fallen nicht unter den Schutz. Für einige der genannten Fälle gibt es Ausnahmen, etwa wenn Öffnungen erst durch Sturm oder Hagel entstanden sind oder die Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Häufige Fragen
Sind Sturmflutschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind nicht versichert.
Was gilt bei eindringendem Regen durch offene Fenster?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz über nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Grundwasserschäden ausgeschlossen?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit dieses nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Gilt der Ausschluss auch bei einem versicherten Erdbeben?
Nein. Der Ausschluss für Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Fahrzeuganprall oder Rauch- und Rußschäden gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an darin befindlichen Sachen sind nicht versichert. Auch Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind nicht versichert.