In der Degenia Wohngebäudeversicherung sind weitere Grundstücksbestandteile in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert. Dazu zählen ausschließlich bestimmte fest mit dem Grund und Boden verbundene Sachen wie Zäune, Hofbefestigungen, Fahnenmasten oder freistehende Terrassenüberdachungen – hier erfahren Sie, welche Elemente genau dazugehören.
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich folgende fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene Sachen:
- Elektrische Freileitungen, sofern sie der Versorgung des Versicherungsgrundstücks dienen
- Fahnenmasten;
- Gartenlaternen;
- Hof- und Gehsteigbefestigungen;
- Hundehütten und Hundezwinger;
- Pergolen;
- Schutz- und Trennwände;
- mit dem Gebäude befestigte Sonnensegel;
- Terrassenbefestigungen;
- Freistehende Terrassenüberdachungen;
- Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedung;
- Gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente und Leuchtröhrenanlagen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann;
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Gebäude sind auch bestimmte Anlagen auf dem Grundstück mitversichert, solange sie fest mit dem Boden verbunden sind. Die aufgeführte Liste ist abschließend: Nur die dort genannten Elemente – etwa Zäune, Hofbefestigungen oder freistehende Terrassenüberdachungen – gelten als weitere Grundstücksbestandteile. In allen drei Tarifvarianten (classic, premium und optimum) besteht dieser Schutz.
Häufige Fragen
Sind weitere Grundstücksbestandteile in allen Tarifvarianten versichert?
Ja. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum sind weitere Grundstücksbestandteile jeweils mitversichert.
Zählen Zäune und Mauern zu den versicherten Grundstücksbestandteilen?
Ja, Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedung gehören zu den ausschließlich genannten weiteren Grundstücksbestandteilen.
Sind Terrassenüberdachungen mitversichert?
Freistehende Terrassenüberdachungen gelten als weitere Grundstücksbestandteile. Ebenso sind Terrassenbefestigungen erfasst.
Unter welcher Bedingung sind gewerbliche Markisen und Firmenschilder versichert?
Gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente und Leuchtröhrenanlagen sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann.
Was ist die grundlegende Voraussetzung für die Mitversicherung?
Es muss sich um fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene Sachen handeln, und diese müssen zu den ausdrücklich aufgeführten Elementen gehören.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025