Balkonkraftwerke sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 mitversichert – als Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten Steckersolaranlagen auf dem Versicherungsgrundstück als abgedeckt, und der Photovoltaik-Ausschluss greift für sie nicht.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück als mitversichert.
Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 gilt nicht für Balkonkraftwerke.
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wer auf seinem Versicherungsgrundstück ein steckerfertiges Mini-PV-System (Balkonkraftwerk) betreibt, muss sich keine Sorgen machen, dass dieses vom sonst geltenden Ausschluss für Photovoltaikanlagen erfasst wird. Balkonkraftwerke sind in allen Tarifvarianten des Tarifs T26 – classic, premium und optimum – mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen und der jeweilige Vertrag.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke im Tarif T26 mitversichert?
Ja. Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück gelten als mitversichert – in Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026.
Gilt der Ausschluss für Photovoltaikanlagen auch für Balkonkraftwerke?
Nein. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 gilt nicht für Balkonkraftwerke.
In welchen Tarifvarianten sind Balkonkraftwerke abgedeckt?
In allen drei Varianten: classic, premium und optimum sind Balkonkraftwerke jeweils mitversichert.
Was zählt als Balkonkraftwerk im Sinne dieser Regelung?
Gemeint sind sogenannte Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Inhalte aus: DEG-VGB 2026