In der Wohngebäudeversicherung der Degenia werden Mietausfall oder Mietwert für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nach einem Versicherungsfall nicht benutzbar sind – je nach Tarifvariante bis zu 12, 24 oder 36 Monate. Voraussetzung ist, dass die Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert wird.
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind.
Der Zeitraum, für den der Mietausfall oder Mietwert seit dem Eintritt des Versicherungsfalls ersetzt wird, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 12 Monate
- premium: bis zu 24 Monate
- optimum: bis zu 36 Monate
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht nach Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wohnräume nach einem Schaden vorübergehend nicht nutzbar sind, gleicht die Versicherung die entgangene Miete oder den entsprechenden Mietwert aus. Wie lange diese Zahlung läuft, hängt von der gewählten Tarifvariante ab. Wer die Wiederherstellung der Nutzbarkeit selbst verschuldet verzögert, erhält für diesen Zeitraum keinen Ersatz.
Häufige Fragen
Wann werden Mietausfall oder Mietwert ersetzt?
Sie werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind.
Wie lange wird der Mietausfall maximal gezahlt?
Der Zeitraum ist je Versicherungsfall begrenzt: classic bis zu 12 Monate, premium bis zu 24 Monate und optimum bis zu 36 Monate.
Ab wann läuft der Erstattungszeitraum?
Der Zeitraum wird seit dem Eintritt des Versicherungsfalls gerechnet.
Was passiert, wenn die Wiederbenutzung verzögert wird?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht nach Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil.