Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung wird im Tarif T26 der versicherte Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums ersetzt. Hier erfahren Sie, was für die Erstattung von Mietausfall und Mietwert gilt und worauf sich diese Leistung stützt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Mietausfall, Mietwert:
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Was bedeutet das konkret?
Fällt durch einen versicherten Schaden Miete aus oder kann eine selbst genutzte Wohnung nicht mehr bewohnt werden, springt die Versicherung mit einer Erstattung ein. Diese Zahlung läuft bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was wird bei Mietausfall bzw. Mietwert ersetzt?
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
Wie lange wird der Mietausfall bzw. Mietwert erstattet?
Die Erstattung erfolgt bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Worauf stützt sich die Leistung für Mietausfall und Mietwert?
Die Leistung richtet sich nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025