Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif T26 wird die Mehrwertsteuer nur dann ersetzt, wenn sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist – nicht jedoch, wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist. Was das für die Erstattung bedeutet, erfährst du hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für die Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich gezahlt wurde – also wenn du das Gebäude wiederherstellst oder etwas wiederbeschaffst und dabei Umsatzsteuer anfällt. Bist du hingegen zum Vorsteuerabzug berechtigt, übernimmst du die Steuer nicht selbst und bekommst sie deshalb nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Wann wird die Mehrwertsteuer ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Wird die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung erstattet?
Nein. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Erhalte ich die Mehrwertsteuer auch ohne tatsächliche Wiederherstellung?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zur Mehrwertsteuer?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.