Die Degenia Wohngebäudeversicherung schützt im Tarif T26 vor Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie seiner Teile oder seiner Ladung. In allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – ist dieses Risiko mitversichert.
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Tarifvariante und Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug, ein Hubschrauber oder ein anderes Luftfahrzeug abstürzt oder gegen das versicherte Gebäude prallt, sind die dadurch entstehenden Schäden abgedeckt. Das gilt ebenso, wenn nicht das ganze Luftfahrzeug, sondern nur Teile davon oder Gegenstände aus seiner Ladung herabfallen und einen Schaden verursachen. Dieser Schutz besteht in allen drei Tarifvarianten.
Häufige Fragen
Ist der Absturz eines Luftfahrzeugs in der Degenia Wohngebäudeversicherung versichert?
Ja, versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind auch herabfallende Teile oder Ladung eines Luftfahrzeugs abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst neben dem Luftfahrzeug selbst auch den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
In welchen Tarifvarianten ist dieses Risiko enthalten?
In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs jeweils mitversichert.
Gibt es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten bei diesem Risiko?
Nein, in allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – ist dieses Risiko gleichermaßen mitversichert.