In der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif T26 richten sich Entschädigungsleistung und Selbstbeteiligung nach der gewählten Tarifvariante: Nur in der Variante optimum sind unbenannte Gefahren mitversichert, während der errechnete Betrag je Versicherungsfall um einen vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR gekürzt wird.
Die Entschädigung für unbenannte Gefahren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR gekürzt.
Abschnitt A 7 – Welche Sachen sind versichert?
Versicherte Sachen sind:
Was bedeutet das konkret?
Ob unbenannte Gefahren überhaupt Leistungen auslösen, hängt von der gewählten Tarifvariante ab. In den Varianten classic und premium sind sie nicht enthalten, in optimum dagegen schon. Kommt es zu einer Leistung, wird vom errechneten Betrag der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen – diesen Anteil tragen Sie in jedem Versicherungsfall selbst.
Häufige Fragen
In welcher Tarifvariante sind unbenannte Gefahren mitversichert?
Unbenannte Gefahren sind ausschließlich in der Tarifvariante optimum mitversichert. In den Varianten classic und premium sind sie nicht mitversichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der vereinbarte Selbstbehalt beträgt 300 EUR je Versicherungsfall.
Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf die Entschädigung aus?
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR gekürzt.
Gilt die Begrenzung pro Versicherungsfall oder pro Jahr?
Die Entschädigung für unbenannte Gefahren ist je Versicherungsfall begrenzt.