In der Degenia Wohngebäudeversicherung lassen sich Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück optional absichern – in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert. Auch Überdachungen und Abdeckungen aus hagelfestem Glas oder Polycarbonat sind unter bestimmten Voraussetzungen einschließbar.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück als optional versicherbar.
Entschädigungsgrenze für Schwimmbecken je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung des Schwimmbeckens:
- Das Schwimmbecken ist fest auf dem versicherten Grundstück verbaut.
- Das Schwimmbecken ist dauerhaft mit Rohren der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes verbunden.
Ebenfalls gelten Überdachungen oder Abdeckungen für Schwimmbecken als optional versicherbar, sofern es sich um Überdachungen oder Abdeckungen aus hagelfestem Glas oder Polycarbonatplatten handelt.
Entschädigungsgrenze für Überdachungen/Abdeckungen je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung der Überdachung oder Abdeckung:
- Die Überdachung oder Abdeckung wurde speziell für das Schwimmbecken angefertigt.
- Die Überdachung oder Abdeckung wurde fachgerecht montiert.
Dabei gilt die Überdachung oder Abdeckung des Schwimmbeckens nur gegen Schäden versichert, die durch Feuer nach Abschnitt A 3 DEG-VGB 2026 oder Sturm/Hagel nach Abschnitt A 5 DEG-VGB 2026 hervorgerufen werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Pool auf dem Grundstück kann zusätzlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, wenn er fest verbaut und mit der Wasserversorgung des Gebäudes verbunden ist. Auch eine passende, fachgerecht montierte Überdachung oder Abdeckung lässt sich mitversichern – allerdings nur für Schäden durch Feuer sowie Sturm/Hagel. In allen drei Tarifvarianten ist beides mitversichert, sofern es gewählt wird.
Häufige Fragen
Ist ein Schwimmbecken automatisch mitversichert?
Nein, Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück gelten als optional versicherbar. In den Varianten classic, premium und optimum sind sie mitversichert, wenn dies gewählt wird.
Welche Voraussetzungen muss das Schwimmbecken erfüllen?
Das Schwimmbecken muss fest auf dem versicherten Grundstück verbaut und dauerhaft mit Rohren der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes verbunden sein.
Sind Überdachungen oder Abdeckungen des Pools versicherbar?
Ja, sofern sie aus hagelfestem Glas oder Polycarbonatplatten bestehen, speziell für das Schwimmbecken angefertigt und fachgerecht montiert wurden.
Gegen welche Schäden sind Überdachungen und Abdeckungen versichert?
Die Überdachung oder Abdeckung des Schwimmbeckens ist nur gegen Schäden durch Feuer nach Abschnitt A 3 DEG-VGB 2026 oder Sturm/Hagel nach Abschnitt A 5 DEG-VGB 2026 versichert.