Die Degenia Wohngebäudeversicherung schließt beheizte und unbeheizte Wintergärten auf dem Versicherungsgrundstück ein, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden, nach allen Seiten geschlossen und für die Bewohner bestimmt sind. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum sind sie mitversichert.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten beheizte und unbeheizte Wintergärten auf dem versicherten Grundstück, die fest mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, als mitversichert.
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass der Wintergarten:
- zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner des versicherten Gebäudes bestimmt ist,
- nach allen Seiten hin geschlossen ist.
Die Entschädigung für Wintergärten auf dem versicherten Grundstück ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Abschnitt A 9 – Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Abschnitt A 10 – Was gilt für Selbstbeteiligungen im Versicherungsvertrag?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.
Abschnitt A 11 – Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentümer?
Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften gilt:
- Wenn der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei ist, bleibt er den übrigen Wohnungseigentümern zur Leistung verpflichtet. Das gilt für deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.
- Nicht oder teilweise entschädigt wird der Miteigentumsanteil desjenigen, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist. Die übrigen Wohnungseigentümer können dennoch Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil verlangen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche Entschädigung verwendet wird, um das gemeinschaftliche Eigentum wiederherzustellen. Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist, muss dem Versicherer diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.
- Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten A 11-1 und A 11-2 DEG-VGB 2026 entsprechend.
Abschnitt A 12 – Welche Kosten sind versichert?
Was bedeutet das konkret?
Ein fest mit dem Wohngebäude verbundener Wintergarten, der von allen Seiten geschlossen und für die Bewohner bestimmt ist, gehört zum mitversicherten Bereich – unabhängig davon, ob er beheizt ist oder nicht. In allen drei Tarifvarianten (classic, premium und optimum) ist der Wintergarten mitversichert. Der Schutz gilt auf dem Versicherungsgrundstück, also dem Flurstück, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Häufige Fragen
Sind auch unbeheizte Wintergärten mitversichert?
Ja. Sowohl beheizte als auch unbeheizte Wintergärten auf dem versicherten Grundstück gelten als mitversichert, sofern sie fest mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Welche Voraussetzungen muss ein Wintergarten erfüllen?
Der Wintergarten muss fest mit dem versicherten Gebäude verbunden sein, zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner des versicherten Gebäudes bestimmt sein und nach allen Seiten hin geschlossen sein.
In welchen Tarifvarianten ist der Wintergarten versichert?
In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist der Wintergarten jeweils mitversichert.
Was gilt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück bzw. die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, ist der Teil Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Sie kann individuell vereinbart werden und wird im Versicherungsschein ausgewiesen.