In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sichert der Gleitende Neuwert Plus den ortsüblichen Neubauwert der versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ab – inklusive Architektenhonoraren, Konstruktions- und Planungskosten. Berücksichtigt werden zudem Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung.
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Werden innerhalb der Versicherungsperiode folgende Merkmale, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen, durch bauliche Maßnahmen verändert:
- A-15.1.1.1 Fläche;
- A-15.1.1.2 Gebäudetyp;
- A-15.1.1.3 Bauausführung oder
- A-15.1.1.4 sonstige vereinbarte Merkmale,
gilt Folgendes: Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der Versicherungsperiode, auch wenn die getroffene Maßnahme wertsteigernd ist.
Im Gleitenden Neubauwert Plus berücksichtigt sind:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die dadurch entstehen, dass versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
- Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz nach Abschnitt A 15-1.1 DEG-VGB 2026 an die Baukostenentwicklung an (siehe A 17 DEG-VGB 2026). Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Was bedeutet das konkret?
Der Gleitende Neuwert Plus stellt sicher, dass für den Wiederaufbau des Gebäudes der aktuelle Neubauwert zugrunde gelegt wird und nicht ein veralteter Wert. Auch Kosten für Architekten sowie für Konstruktion und Planung zählen dazu. Verändert sich das Gebäude während des Versicherungsjahres baulich, bleibt der Schutz bis zum Ende der Versicherungsperiode bestehen – selbst wenn dadurch der Wert steigt. Zusätzlich berücksichtigt der Schutz Mehrkosten durch behördliche Auflagen sowie Preissteigerungen bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung.
Häufige Fragen
Was ist im Gleitenden Neuwert Plus versichert?
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Architektenhonoraren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
Was gilt bei baulichen Veränderungen während der Versicherungsperiode?
Werden Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung oder sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen, durch bauliche Maßnahmen verändert, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode – auch wenn die Maßnahme wertsteigernd ist.
Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen berücksichtigt?
Ja. Berücksichtigt sind Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die entstehen, wenn versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
Werden Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung abgedeckt?
Ja. Berücksichtigt sind Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Wie wird der Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung angepasst?
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz nach Abschnitt A 15-1.1 DEG-VGB 2026 an die Baukostenentwicklung an (siehe A 17 DEG-VGB 2026). So besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025