Wer eine Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 abgeschlossen hat, profitiert von einer Beitragsreduzierung, sobald ein preisrelevanter Umstand nachträglich entfällt: Der Versicherer senkt den Beitrag ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erlangt – auch wenn ein Umstand seine Bedeutung verloren hat oder nur irrtümlich angenommen wurde.
Entfällt nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 16-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt:
- Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt.
- Das Gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben.
- Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Abschnitt A 19 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich etwas an den Gegebenheiten, die für die Höhe deines Beitrags maßgeblich waren, und wird dein Vertrag dadurch günstiger, dann passt der Versicherer den Beitrag nach unten an. Entscheidend ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer von der Änderung erfährt. Das gilt auch, wenn ein solcher Umstand keine Rolle mehr spielt oder wenn du fälschlich davon ausgegangen warst, dass er überhaupt zutrifft.
Häufige Fragen
Wann wird mein Beitrag reduziert?
Wenn nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 16-5 DEG-VGB 2026 entfällt und sich dadurch ein niedrigerer Beitrag ergibt.
Ab welchem Zeitpunkt gilt der niedrigere Beitrag?
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er von dem entfallenen Umstand Kenntnis erlangt.
Was ist, wenn ein Umstand seine Bedeutung verliert?
Dann gilt dasselbe wie beim Entfallen des Umstands: Der Beitrag wird reduziert, sobald der Versicherer davon Kenntnis erlangt.
Was gilt, wenn ich einen Umstand nur irrtümlich angenommen hatte?
Auch in diesem Fall wird der Beitrag reduziert, sobald der Versicherer Kenntnis davon erlangt, dass der Umstand tatsächlich nicht vorlag.