In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind Schmorschäden im Tarif T26 mitversichert – je nach Tarifvariante mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen von bis zu 5.000 EUR (classic) über bis zu 15.000 EUR (premium) bis hin zur vollen Mitversicherung (optimum). Erfahren Sie, wie sich der vereinbarte Selbstbehalt von 500 EUR auf die Entschädigung auswirkt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VGB 2026 sind Schmorschäden mitversichert.
Die Entschädigung für Schmorschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 5.000 EUR
- premium: bis zu 15.000 EUR
- optimum: mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Schmorschäden, die normalerweise nicht zum Grundschutz gehören, sind im Tarif T26 zusätzlich abgesichert. Wie viel dabei erstattet wird, hängt von der gewählten Tarifvariante ab: In classic und premium gilt jeweils eine Obergrenze, in optimum sind Schmorschäden ohne betragliche Begrenzung mitversichert. Von dem errechneten Betrag wird pro Schadenfall ein fester Selbstbehalt abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Schmorschäden in der Wohngebäudeversicherung der Degenia mitversichert?
Ja. Im Tarif T26 sind Schmorschäden in Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VGB 2026 mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Schmorschäden je nach Tarifvariante?
In der Variante classic bis zu 5.000 EUR, in premium bis zu 15.000 EUR und in optimum sind Schmorschäden mitversichert.
Gilt ein Selbstbehalt bei Schmorschäden?
Ja. Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Für welchen Zeitraum gilt die Entschädigungsgrenze bei Schmorschäden?
Die genannten Entschädigungsgrenzen gelten jeweils je Versicherungsfall.