In der Degenia Wohngebäudeversicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm und Hagel. Auch nicht bezugsfertige Gebäude bleiben unversichert. Welche Schäden konkret nicht ersetzt werden, zeigt dieser Überblick.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel;
- Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen.
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zählt eine Reihe von Schadenursachen auf, die grundsätzlich nicht ersetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Wasser aus dem Reinigen oder Planschen, Pilzbefall und Fäulnis, Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Sturm oder Hagel sowie Nässe aus undichten Fugen oder Fliesen. Auch Gebäude, die noch nicht bewohnbar sind, sind nicht abgedeckt. Eine Ausnahme gilt, wenn Leitungswasser eine Erdsenkung oder einen Erdrutsch auslöst. Was im Einzelfall gilt, richtet sich nach den vollständigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden abgedeckt?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die dort befindlichen Sachen.
Ist Nässe durch undichte Fugen oder Fliesen versichert?
Nein. Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen zählt zu den nicht versicherten Schäden.
Ist Leitungswasser aus mobilen Behältnissen versichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert.
Inhalte aus: Degenia Wohngebäudeversicherung T26