Wer eine Regenwasseraufbereitungsanlage nutzt, findet in der Degenia Wohngebäudeversicherung Schutz vor Frost- und sonstigen Bruchschäden an den Rohren der Zisterne – sowohl innerhalb versicherter Gebäude als auch bei unterirdisch verlegten Rohren auf dem Versicherungsgrundstück. Erfahren Sie, was mitversichert ist, welche Filter und Leitungen ausgenommen bleiben und wie hoch die Entschädigung in den Tarifvarianten ausfällt.
Innerhalb versicherter Gebäude:
Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren einer Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne) sind versichert.
Außerhalb versicherter Gebäude:
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren einer Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne), soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Nicht versichert:
- Die im Abschnitt A 4.10.1 und Abschnitt A 4.10.2 DEG-VGB 2026 genannten Rohre, sofern es sich um Leitungen zur Zisterne handelt.
- Die zur Reinigung des Regenwassers genutzten Filter sind nicht mitversichert.
Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall:
Die Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an der Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne) ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Gehen die Rohre Ihrer Zisterne durch Frost oder Bruch kaputt, ist das abgesichert – und zwar sowohl innerhalb der versicherten Gebäude als auch bei unterirdisch verlegten Rohren, die auf Ihrem Grundstück liegen und versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen. Ausgenommen sind bestimmte in den Bedingungen genannte Leitungen zur Zisterne sowie die Filter zur Regenwasserreinigung. In allen drei Tarifvarianten ist dieser Schutz enthalten.
Häufige Fragen
Sind Rohre der Zisterne innerhalb des Gebäudes versichert?
Ja. Innerhalb versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren einer Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne) versichert.
Was gilt für unterirdisch verlegte Rohre außerhalb des Gebäudes?
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren, soweit diese der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Sind die Filter der Regenwasseraufbereitung mitversichert?
Nein. Die zur Reinigung des Regenwassers genutzten Filter sind nicht mitversichert.
Welche Rohre sind vom Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind die im Abschnitt A 4.10.1 und Abschnitt A 4.10.2 DEG-VGB 2026 genannten Rohre, sofern es sich um Leitungen zur Zisterne handelt.
Ist der Schutz in allen Tarifvarianten enthalten?
Ja. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist die Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne) jeweils mitversichert.