Für die Weiteren Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt eine Wartezeit von vier Wochen ab Versicherungsbeginn, bevor der Schutz gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und weitere Naturgefahren greift. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Wartezeit ganz.
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden und,
- der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
- der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.
Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gegen die Weiteren Elementargefahren steht in der Regel nicht sofort ab Vertragsbeginn zur Verfügung, sondern erst nach einer Übergangsphase. Wer bereits zuvor einen vergleichbaren Schutz bei einem anderen Anbieter hatte und nahtlos wechselt, oder wer früh genug vor dem Versicherungsbeginn den Antrag stellt, kann diese Übergangsphase vermeiden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit für die Weiteren Elementargefahren?
Der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren beginnt erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Welche Gefahren zählen zu den Weiteren Elementargefahren?
Dazu gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch.
Wann entfällt die Wartezeit bei einem Wechsel vom Vorversicherer?
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden hat, der beantragte Schutz bei der degenia Versicherungsdienst AG sich unmittelbar anschließt und der Vertrag nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde.
Kann ich die Wartezeit auch ohne Vorversicherung vermeiden?
Ja, auf die Wartezeit wird auch verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025