Für Weitere Elementargefahren regelt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif T26 einen Selbstbehalt von 10 Prozent je Versicherungsfall, mindestens 500 EUR und höchstens 5.000 EUR, ein Höchsthaftungslimit von 1.500.000 EUR je Schadenereignis und Versicherungsort sowie klare Kündigungsregeln mit einer Frist von drei Monaten.
Selbstbehalt je Versicherungsfall:
Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 EUR, jedoch höchstens 5.000 EUR.
Haftungslimit:
Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit in Höhe von maximal 1.500.000 EUR.
Kündigung der Versicherung Weiterer Elementarschäden:
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung Weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.
- Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
- Mit Beendigung des Wohngebäudeversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für die Weiteren Elementarschäden.
Abschnitt A 6 – Was ist unter unbenannten Gefahren zu verstehen?
- Welche Schäden sind versichert?
- Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden durch Weitere Elementargefahren tragen Sie einen Teil selbst: 10 Prozent des Schadens, wobei dieser Eigenanteil nie unter 500 EUR und nie über 5.000 EUR liegt. Für die Leistung des Versicherers gibt es eine Obergrenze pro Schadenereignis und Versicherungsort. Diesen Baustein können sowohl Sie als auch der Versicherer kündigen – die Regeln dazu und die geltenden Fristen sind oben beschrieben. Endet der Hauptvertrag, endet auch dieser Zusatzschutz.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Weiteren Elementargefahren?
Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 EUR und höchstens 5.000 EUR.
Welches Haftungslimit gilt je Schadenereignis?
Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit von maximal 1.500.000 EUR.
Welche Frist gilt für die Kündigung der Versicherung Weiterer Elementarschäden?
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
Was passiert, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was geschieht mit dem Elementarschutz bei Vertragsende?
Mit Beendigung des Wohngebäudeversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für die Weiteren Elementarschäden.