Fest installierte E-Ladestationen wie Wallboxen oder Ladesäulen sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia je nach Tarifvariante mitversichert, wenn sie auf dem Versicherungsgrundstück errichtet sind. Erfahren Sie, welche Tarifvariante den Schutz für E-Autos umfasst und wie die Entschädigung geregelt ist.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) mitversichert.
Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall nach Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf Ihrem Versicherungsgrundstück eine feste Lademöglichkeit für Ihr E-Auto haben – etwa eine Wallbox an der Hauswand oder eine freistehende Ladesäule – kann diese über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Ob und in welchem Umfang das gilt, hängt von der gewählten Tarifvariante ab: In den Varianten premium und optimum ist die Ladestation mitversichert, in der Variante classic nicht.
Häufige Fragen
Sind E-Ladestationen in der Degenia Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) sind in Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 mitversichert. Dies gilt in den Tarifvarianten premium und optimum.
Welche Arten von Ladestationen sind erfasst?
Erfasst sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen in Form von Wallboxen oder Ladesäulen.
Ist die Ladestation in der Tarifvariante classic mitversichert?
Nein. In der Tarifvariante classic sind E-Ladestationen für E-Autos nicht mitversichert.
In welchen Tarifvarianten sind E-Ladestationen abgesichert?
In den Tarifvarianten premium und optimum sind E-Ladestationen mitversichert.