Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia übernimmt der Versicherer im Tarif T26 verschiedene Mehrkosten, die nach einem Versicherungsfall erforderlich und tatsächlich angefallen sind – etwa durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, Preissteigerungen, technologischen Fortschritt sowie für einen alters- und behindertengerechten Wiederaufbau und eine nachhaltige Modernisierung.
Der Versicherer ersetzt folgende Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte;
- Mehrkosten durch Preissteigerung;
- Mehrkosten durch technologischen Fortschritt;
- Mehrkosten durch alters- und behindertengerechten Wiederaufbau;
- Mehrkosten für energetische und nachhaltige Modernisierung;
- Mehrkosten für ressourcenschonende Reparatur;
- Mehrkosten für Wiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen;
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden am Gebäude über die reinen Wiederherstellungskosten hinaus zusätzliche Kosten entstehen, können diese im Rahmen der versicherten Mehrkosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten wegen des Versicherungsfalls erforderlich sind und tatsächlich angefallen sind. Dazu zählen zum Beispiel Mehrkosten durch behördliche Vorgaben, gestiegene Preise, neue Technik oder einen alters- und behindertengerechten sowie nachhaltigen Wiederaufbau.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten sind versichert?
Ersetzt werden Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen (auch für Restwerte), durch Preissteigerung, durch technologischen Fortschritt, durch alters- und behindertengerechten Wiederaufbau, für energetische und nachhaltige Modernisierung, für ressourcenschonende Reparatur sowie für die Wiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen.
Unter welcher Voraussetzung werden die Mehrkosten erstattet?
Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind auch Kosten durch behördliche Auflagen abgedeckt?
Ja. Versichert sind Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte.
Werden Kosten für einen nachhaltigen Wiederaufbau übernommen?
Ja. Erstattet werden Mehrkosten für energetische und nachhaltige Modernisierung, für ressourcenschonende Reparatur sowie für die Wiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen.
Sind Mehrkosten für einen alters- und behindertengerechten Umbau versichert?
Ja. Mehrkosten durch alters- und behindertengerechten Wiederaufbau gehören zu den versicherten Mehrkosten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025