Wird ein beschädigtes Gebäude nicht oder verspätet wiederhergestellt, leistet die Degenia Wohngebäudeversicherung nur den Gleitenden Zeitwert Plus – also den Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, vermindert um Wertminderung durch Alter und Abnutzungsgrad.
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden (Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026), ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert.
Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Gebäude nach einem Schaden nicht wieder aufgebaut oder erfolgt der Wiederaufbau erst verspätet, richtet sich die Entschädigung nicht nach dem vollen Neubauwert. Stattdessen wird der Gleitende Zeitwert Plus herangezogen. Dieser Wert geht vom Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Schadens aus und zieht davon die Wertminderung ab, die sich vor allem aus dem Alter und der Abnutzung des Gebäudes ergibt.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich mein Gebäude nach einem Schaden nicht wiederherstelle?
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert.
Was ist der Gleitende Zeitwert Plus?
Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Wodurch entsteht die Wertminderung beim Gleitenden Zeitwert Plus?
Die Wertminderung ergibt sich insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad des Gebäudes.
In welchem Abschnitt der Bedingungen ist dies geregelt?
Die Regelung zur unterlassenen oder verspäteten Wiederherstellung findet sich in Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026.