Wer bei der Degenia Wohngebäudeversicherung einer Beitragserhöhung widersprechen möchte, hat dafür genau einen Monat ab Zugang der Mitteilung über den erhöhten Anpassungsfaktor Zeit – in Textform. Der Widerspruch verhindert die Erhöhung, führt im Schadenfall aber nur zu einer anteiligen Entschädigung.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für den Widerspruch gegen die Beitragserhöhung:
Widerspruchsrecht und Frist:
- Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung des Beitrags widersprechen.
- Die Frist beträgt einen Monat, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist.
- Der Widerspruch erfolgt durch Erklärung in Textform.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Folgen des Widerspruchs im Versicherungsfall:
- Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wird die Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) nur anteilig gezahlt.
- Über den jeweils geltenden Anteil wird der Versicherungsnehmer informiert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag steigt, müssen Sie diese Erhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie können ihr innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich (in Textform) widersprechen. Dann bleibt Ihr Beitrag unverändert. Zu beachten ist jedoch: Wird der Erhöhung widersprochen, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur einen anteiligen Betrag – auch bei Kosten und Mietausfall. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, teilt Ihnen der Versicherer mit.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einer Beitragserhöhung zu widersprechen?
Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats widersprechen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist.
In welcher Form muss der Widerspruch erfolgen?
Der Widerspruch muss durch Erklärung in Textform erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Was passiert nach einem Widerspruch mit der Beitragserhöhung?
Durch den Widerspruch wird die Erhöhung nicht wirksam, der Beitrag bleibt also unverändert.
Welche Folgen hat der Widerspruch im Schadenfall?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wird die Entschädigung einschließlich Kosten und Mietausfall nur anteilig gezahlt. Über den jeweils geltenden Anteil werden Sie informiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025