Wie die Prämien in der Wohngebäudeversicherung der Degenia kalkuliert und im Rahmen einer Neukalkulation überprüft werden, zeigt dieser Überblick: Grundlage sind Schadenaufwand, Kosten, Feuerschutzsteuer und Gewinnansatz. Eine unabhängige Treuhänderprüfung, die rechtzeitige Mitteilung sowie das Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung sorgen für Transparenz.
So werden die Prämien kalkuliert:
Die Prämien werden unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien)
- Feuerschutzsteuer
- Gewinnansatz
Überprüfung der Kalkulation:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung des Versicherers
Wirksamwerden der Prämienanpassung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenen Prämienanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Obergrenze der Prämien:
Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Mitteilung an den Versicherungsnehmer:
Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung:
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
Abschnitt A 18 Was geschieht bei einer nachträglichen Änderung eines Beitragsmerkmals?
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf seine Beiträge nach einer neuen Berechnung anpassen. Grundlage sind unter anderem die Schäden und Kosten der Vergangenheit sowie deren voraussichtliche Entwicklung. Eine unabhängige Person prüft, ob die Anpassung angemessen ist. Sie wird rechtzeitig angekündigt, und bei einer Erhöhung kann der Vertrag gekündigt werden.
Häufige Fragen
Auf welcher Grundlage werden die Prämien kalkuliert?
Die Prämien werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und Gewinnansatz kalkuliert.
Ab wann gilt eine Prämienanpassung aus der Neukalkulation?
Sie gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Wann werde ich über eine Prämienanpassung informiert?
Die Prämienanpassungen aus der Neukalkulation werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Im Falle einer Prämienerhöhung kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
Kann die neue Prämie höher sein als bei einem Neuvertrag?
Nein. Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.