Ändert sich in der Degenia Wohngebäudeversicherung nachträglich ein Umstand nach den DEG-VGB 2026 und führt dies zu einem höheren Beitrag, darf der Versicherer den erhöhten Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird. Was das im Tarif T26 bedeutet, erfahren Sie hier.
Ändert sich nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 14-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt:
- Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich nach Vertragsabschluss etwas an den für den Beitrag maßgeblichen Umständen ändert und dadurch ein höherer Beitrag entsteht, kann der Versicherer diesen höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem die Änderung angezeigt wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen?
Wenn sich nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 14-5 DEG-VGB 2026 ändert und sich dadurch ein höherer Beitrag ergibt.
Ab welchem Zeitpunkt gilt der höhere Beitrag?
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Auf welche Grundlage stützt sich die Beitragserhöhung?
Grundlage ist die Änderung eines Umstands nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 14-5 DEG-VGB 2026.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025