In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 trägt grundsätzlich jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, während die Kosten des Obmanns hälftig geteilt werden. Übersteigt der Schaden 25.000 EUR, ersetzt der Versicherer die Kosten des Sachverständigenverfahrens – je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum bis zu bestimmten Grenzen.
Kostenverteilung beim Sachverständigenverfahren:
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer nach Abschnitt A 20-6 DEG-VGB 2026 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung für die Kosten des Sachverständigenverfahrens ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 2.500 EUR
- premium: bis zu 5.000 EUR
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Beim Sachverständigenverfahren zahlt zunächst jede Seite ihren eigenen Gutachter selbst, die Kosten des neutralen Obmanns werden geteilt. Ist der Schaden besonders hoch und liegt über der genannten Grenze, beteiligt sich der Versicherer an den vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Verfahrens. Wie viel dabei erstattet wird, richtet sich nach der gewählten Tarifvariante.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen selbst.
Wer zahlt die Kosten des Obmanns?
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Ab wann beteiligt sich der Versicherer an den Kosten des Sachverständigenverfahrens?
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer nach Abschnitt A 20-6 DEG-VGB 2026 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Wie hoch ist die Entschädigung je nach Tarifvariante?
Je Versicherungsfall gilt: classic bis zu 2.500 EUR, premium bis zu 5.000 EUR, optimum mitversichert.