In der Wohngebäudeversicherung der Degenia ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen abgedeckt – einschließlich ihrer Teile und ihrer Ladung. Erfahren Sie, in welchen Tarifvarianten dieser Schutz enthalten ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Was ist versichert:
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Nicht versichert sind:
- Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
- Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeug gegen versicherte Sachen, ist dieser Schaden abgedeckt. Das schließt auch den Anprall von Teilen oder der Ladung solcher Fahrzeuge ein. Der Schutz gilt in allen drei Tarifvarianten. Nicht abgedeckt sind Schäden, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer oder einem Bewohner des Gebäudes gehalten oder gelenkt wird, sowie Schäden an den Fahrzeugen und Straßen selbst.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall mitversichert?
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen, einschließlich des Anpralls ihrer Teile oder ihrer Ladung.
In welchen Tarifvarianten ist der Fahrzeuganprall enthalten?
Der Fahrzeuganprall ist in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert.
Wann ist ein Fahrzeuganprall nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
Sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen abgedeckt?
Nein, Schäden an Fahrzeugen und Straßen sind nicht versichert.