Sengschäden sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 abgesichert – je nach Tarifvariante mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen von bis zu 5.000 EUR im classic-Tarif, bis zu 15.000 EUR im premium-Tarif und voll mitversichert im optimum-Tarif. Ein Selbstbehalt von 500 EUR wird je Versicherungsfall abgezogen.
Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A 3-1 bis Abschnitt A 3-7 DEG-VGB 2026 oder aus einer anderen Ursache entstanden sind.
Die Entschädigung für Sengschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 5.000 EUR
- premium: bis zu 15.000 EUR
- optimum: mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Hitzeeinwirkung ohne offenes Feuer ein Schaden entsteht – ein sogenannter Sengschaden – übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten im Rahmen der jeweiligen Tarifvariante. Wie viel erstattet wird, hängt davon ab, ob Sie den classic-, premium- oder optimum-Tarif gewählt haben. Von der berechneten Entschädigung wird in jedem Fall der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Sengschäden in der Degenia Wohngebäudeversicherung versichert?
Ja. Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A 3-1 bis Abschnitt A 3-7 DEG-VGB 2026 oder aus einer anderen Ursache entstanden sind.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Sengschäden?
Die Grenze hängt von der Tarifvariante ab: classic bis zu 5.000 EUR, premium bis zu 15.000 EUR und optimum mitversichert. Sie gilt je Versicherungsfall.
Wird bei Sengschäden ein Selbstbehalt abgezogen?
Ja. Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Was bedeutet „optimum mitversichert“ bei Sengschäden?
In der Tarifvariante optimum sind Sengschäden mitversichert. Der vereinbarte Selbstbehalt von 500 EUR je Versicherungsfall wird dabei berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025