In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif T26 bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen Schäden durch Erdbeben sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und an Schaltorganen elektrischer Schalter. Erfahren Sie, in welchen Fällen dennoch Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
- Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt A 3-1 DEG-VGB 2026 sind.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. Das gilt für Schäden durch Erdbeben ebenso wie für Explosionsschäden im Verbrennungsraum eines Motors und für Schäden am Schaltorgan elektrischer Schalter durch den dort entstehenden Gasdruck. Sind diese Schäden jedoch die Folge eines versicherten Schadenereignisses, greift der Versicherungsschutz trotzdem.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wie sind Schäden an Verbrennungsmotoren geregelt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind nicht versichert.
Sind Schäden an Schaltorganen elektrischer Schalter versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Gibt es Ausnahmen von diesen Ausschlüssen?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt A 3-1 DEG-VGB 2026 sind.