Die Degenia Wohngebäudeversicherung leistet im Tarif T26 Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Hier erfahren Sie, welche Ereignisse abgedeckt sind, welche Schäden ausgeschlossen bleiben, welche Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante gelten und wie sich dieser erweiterte Schutz kündigen lässt.
Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Innere Unruhen:
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Streik:
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung:
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
- b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
- c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden;
- d) Graffiti;
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Entschädigung:
Die Entschädigung für Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 25.000 EUR
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung:
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Schutz Ihres Gebäudes auf Schäden, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen. Dabei ist genau festgelegt, welche Ereignisse gemeint sind und welche Schäden nicht abgedeckt werden – etwa bestimmte Taten von eigenen Arbeitnehmern oder Graffiti. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich nach Ihrer gewählten Tarifvariante, und ein Selbstbehalt wird abgezogen. Dieser zusätzliche Schutz lässt sich von beiden Vertragsparteien gesondert kündigen.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind durch diesen Schutz abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers (mit Ausnahmen), durch berechtigt anwesende Personen, durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser (sofern nicht infolge Innerer Unruhen entstanden) sowie durch Graffiti.
Wie hoch ist die Entschädigung je Tarifvariante?
In der Variante classic ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf bis zu 25.000 EUR begrenzt. In den Varianten premium und optimum ist der Schutz mitversichert.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ja. Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Kann dieser erweiterte Schutz gekündigt werden?
Ja. Der erweiterte Versicherungsschutz kann während der Laufzeit vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Frist gekündigt werden; die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025