Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif T26 sind Leitungswasserschäden in allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – mitversichert. Erfahren Sie, welches Wasser als Leitungswasser gilt, welche Rohre, Anlagen und Einrichtungen erfasst sind und welche Besonderheiten etwa bei Regenrohren und Witterungsniederschlägen gelten.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 Folgendes für Leitungswasserschäden:
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen (dazu gehören aufgrund fehlender Verbundenheit mit dem Rohrsystem nicht die eine Einrichtung umgebenden Bereiche, insbesondere Fliesen und Fugen innerhalb der Dusche oder im Bereich der Badewanne);
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien;
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 4-5.3 DEG-VGB 2026 gilt nicht.
Was bedeutet das konkret?
Leitungswasserschäden sind in allen drei Tarifvarianten der Degenia Wohngebäudeversicherung T26 abgedeckt. Erfasst wird Wasser, das ungewollt aus Wasserleitungen, angeschlossenen Einrichtungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Löschanlagen sowie Wasserbetten oder Aquarien austritt. Auch Wasser aus Regenrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, zählt dazu. Fliesen und Fugen in Dusche und Bad gehören dagegen nicht dazu, da sie nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind.
Häufige Fragen
Sind Leitungswasserschäden in allen Tarifvarianten enthalten?
Ja. In den Varianten classic, premium und optimum sind Leitungswasserschäden mitversichert.
Was zählt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser.
Sind Schäden an Fliesen und Fugen in der Dusche mitversichert?
Nein. Die eine Einrichtung umgebenden Bereiche, insbesondere Fliesen und Fugen innerhalb der Dusche oder im Bereich der Badewanne, gehören mangels Verbundenheit mit dem Rohrsystem nicht dazu.
Sind Schäden durch Wasser aus Regenrohren abgedeckt?
Ja. Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Gilt der Ausschluss für Witterungsniederschläge?
Nein. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 4-5.3 DEG-VGB 2026 gilt in diesem Zusammenhang nicht.
Inhalte aus: Degenia Wohngebäudeversicherung T26, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025