Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen versichert – je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen und jährlichen Höchstbeträgen.
Versichert sind außerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und:
- sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
oder:
- sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Zuleitungsrohre, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen:
Die Entschädigung für Bruchschäden an diesen Rohren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 5.000 EUR
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: mitversichert
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Zuleitungsrohre, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden:
Die Entschädigung für Bruchschäden an diesen Rohren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 5.000 EUR
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: mitversichert
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Rohre, die im Erdreich oder sonst außerhalb der Gebäude verlaufen und Wasser, Heizung oder Klimaanlagen versorgen, sind gegen Bruchschäden abgesichert – etwa durch Frost. Solange die Rohre versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen oder auf dem eigenen Grundstück liegen, sind sie in allen Tarifvarianten mitversichert. Liegen die Rohre außerhalb des Grundstücks oder versorgen sie andere Gebäude, gelten in den Varianten classic und premium Höchstbeträge, während optimum sie ohne Grenze mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Rohre außerhalb von Gebäuden sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt.
Sind Rohre auf dem eigenen Grundstück mitversichert?
Ja. Rohre, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Rohre, die nicht versicherte Gebäude versorgen?
Je Versicherungsfall gilt: classic bis zu 5.000 EUR, premium bis zu 10.000 EUR, optimum mitversichert. In classic und premium ist die Entschädigung je Versicherungsjahr auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Sind Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks abgedeckt?
Ja, mit Grenzen: classic bis zu 5.000 EUR, premium bis zu 10.000 EUR und optimum mitversichert. In classic und premium ist die Entschädigung je Versicherungsjahr auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Gilt der Schutz auch für rein gewerblich genutzte Rohre?
Nein. Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025