Wer die Wohngebäudeversicherung der Degenia um weitere Naturgefahren erweitert, hat je nach Vereinbarung Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Dachlawinen sowie Vulkanausbruch. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum sind diese Elementargefahren jeweils mitversichert – hier erfahren Sie, was genau darunter fällt.
Für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – sofern vereinbart gelten die folgenden Regelungen. Die Gefahren sind in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.
Überschwemmung
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt A 5-4.1.1 oder Abschnitt A 5-4.1.2 DEG-VGB 2026
die Überflutung verursacht haben.
Rückstau
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge
den Rückstau verursacht haben.
Erdbeben
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdsenkung
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen sowie das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
Lawinen und Dachlawinen
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-4.7 DEG-VGB 2026 sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert. Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Vulkanausbruch
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wird der Baustein „Weitere Naturgefahren“ vereinbart, deckt der Schutz Schäden durch die Kräfte der Natur ab – etwa durch Hochwasser, zurückstauendes Wasser aus dem eigenen Rohrsystem, Erdbewegungen wie Beben, Senkung und Rutsch, die Last von Schnee und Eis samt Lawinen und Dachlawinen sowie Vulkanausbruch. In den Varianten classic, premium und optimum sind diese Gefahren jeweils mitversichert. Maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und Definitionen im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind bei den weiteren Naturgefahren mitversichert?
Mitversichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Dachlawinen sowie Vulkanausbruch – sofern der Baustein vereinbart ist.
Gilt der Schutz in allen Tarifvarianten?
Ja, die genannten Elementargefahren sind in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Voraussetzung ist, dass eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Wie wird ein Erdbeben nachgewiesen?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn nachgewiesen wird, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Sind auch Dachlawinen abgedeckt?
Ja. Neben Lawinen, die an Berghängen niedergehen, sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert. Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025