Serienmäßig produzierte Anbaumöbel und Anbauküchen sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert – etwa wenn es sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer selbst genutzte Wohnung handelt und dieser die Kosten und Gefahr trägt. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante gelten.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- dass es sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer genutzte Wohnung handelt;
- der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder Anbauküchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
- dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 25.000 EUR
- optimum: bis zu 100.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Serienmäßig hergestellte Anbaumöbel und Anbauküchen, die nur mit geringem Aufwand an das Gebäude angepasst wurden, können mitversichert sein. Das gilt allerdings nur für Wohnungen, die der Gebäudeeigentümer nicht selbst nutzt, bei denen er die Anschaffung bezahlt und das Risiko trägt und wenn keine andere Versicherung vollständig einspringt. Wie hoch der mögliche Ersatz ausfällt, richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Anbaumöbel und Anbauküchen sind mitversichert?
Mitversichert sind Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es darf sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer genutzte Wohnung handeln, der Gebäudeeigentümer muss die Anbaumöbel und/oder Anbauküchen auf seine Kosten beschafft haben und die Gefahr tragen, und der Versicherungsnehmer darf aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen können (Subsidiärdeckung).
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigungsgrenze hängt von der Tarifvariante ab: In classic sind Anbaumöbel und Anbauküchen nicht mitversichert, in premium bis zu 25.000 EUR und in optimum bis zu 100.000 EUR.
Was bedeutet Subsidiärdeckung in diesem Zusammenhang?
Subsidiärdeckung bedeutet, dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann.
Inhalte aus: DEG-VGB 2026