Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer den Mietausfall, wenn Mieter wegen eines Versicherungsfalls die Miete zu Recht einstellen oder kündigen, sowie den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume – inklusive fortlaufender Betriebskosten und Mietausfall durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante / Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante / Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall nach Abschnitt A 14-1.1 DEG-VGB 2026 bzw. Mietwert nach Abschnitt A 14-1.2 DEG-VGB 2026.
Tarifvariante / Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude durch einen Versicherungsfall so beschädigt, dass Mieter die Miete zu Recht mindern, ganz einstellen oder kündigen, springt der Versicherer für den entgangenen Mietertrag ein – die laufenden Betriebskosten sind dabei eingeschlossen. Bewohnen Sie Räume selbst und sind diese nicht mehr zumutbar nutzbar, wird stattdessen der ortsübliche Mietwert erstattet. Zusätzlich sind Mietausfälle und Mietwerte abgedeckt, die durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen entstehen. In allen drei Tarifvarianten – classic, premium und optimum – ist dieser Schutz mitversichert.
Häufige Fragen
Wann wird der Mietausfall ersetzt?
Der Mietausfall wird ersetzt, wenn Mieter von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts sind eingeschlossen.
Was gilt für selbst bewohnte Räume?
Für Wohnräume oder gewerblich genutzte Räume, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt, wird der ortsübliche Mietwert einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
Sind Wiederherstellungsbeschränkungen abgedeckt?
Ja. Ersetzt wird auch ein durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachter zusätzlicher Mietausfall nach Abschnitt A 14-1.1 DEG-VGB 2026 bzw. Mietwert nach Abschnitt A 14-1.2 DEG-VGB 2026.
In welchen Tarifvarianten ist der Schutz enthalten?
Mietausfall und Mietwert sind in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.