In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile als versichert – der sogenannte Gemeine Wert. Wann eine dauerhafte Entwertung vorliegt, wird hier erläutert.
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (Gemeiner Wert).
Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Abschnitt A 16 – Wie wird der Beitrag ermittelt?
Grundlagen der Berechnung des Beitrags sind
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Gebäude nicht mehr für seinen eigentlichen Zweck nutzbar – etwa weil es abgerissen werden soll – wird für die Versicherung nicht mehr der Wiederaufbauwert herangezogen. Stattdessen zählt nur der Betrag, den man beim Verkauf des Gebäudes selbst noch erzielen könnte, also ohne den Wert des Grundstücks. Dieser Betrag wird als Gemeiner Wert bezeichnet.
Häufige Fragen
Was ist der Gemeine Wert?
Der Gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis eines Gebäudes ohne Grundstücksanteile.
Wann gilt bei einem Gebäude nur noch der Gemeine Wert?
Er gilt bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind.
Wann liegt eine dauerhafte Entwertung vor?
Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Ist der Grundstücksanteil im Gemeinen Wert enthalten?
Nein, versichert ist der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile.