In der Wohngebäudeversicherung der Degenia werden zahlreiche Kosten ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind – von Aufräumungs- und Abbruchkosten über Hotel- und Rückreisekosten bis hin zu Datenrettung, Feuerlöschkosten und der Wiederbepflanzung von Gärten. Der Ersatz ist je gewählter Tarifvariante auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten;
- Beratung durch einen Energieberater oder baubiologischen Berater;
- Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume;
- Beseitigung von Graffiti;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Datenrettungskosten;
- Feuerlöschkosten;
- Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch unbefugte Dritte;
- Hotelkosten;
- Kosten durch Diebstahl von außen am Gebäude angebrachter Sachen;
- Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen;
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
- Kosten durch mutwillige Beschädigung;
- Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen;
- Kosten durch Wildtiere;
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich;
- Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung;
- Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen);
- Kosten für Transport und Lagerung;
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern;
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall;
- Pflegegeld für pflegebedürftige Personen;
- Rückreisekosten aus dem Urlaub;
- Verkehrssicherungsmaßnahmen;
- Wiederbepflanzung von Gärten;
Der Ersatz versicherter Kosten nach Abschnitt A 12-1.1 bis Abschnitt A 12-1.25 DEG-VGB 2026 ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag je gewählter Tarifvariante begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Gebäudeschaden übernimmt der Versicherer eine Reihe von Folge- und Nebenkosten, die nach einem Schadenfall entstehen. Dazu zählen zum Beispiel das Aufräumen und Abbrechen, provisorische Notreparaturen, Hotel- und Rückreisekosten oder die Wiederherstellung des Gartens. Wichtig ist: Diese Kosten müssen tatsächlich angefallen und erforderlich gewesen sein, und die Erstattung ist je nach gewählter Tarifvariante auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Ersatz der Kosten erfüllt sein?
Der Versicherer ersetzt Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Werden auch Hotel- und Rückreisekosten übernommen?
Ja, zu den versicherten Kosten zählen unter anderem Hotelkosten sowie Rückreisekosten aus dem Urlaub.
Sind Schäden durch Tiere abgedeckt?
Ja, ersetzt werden Kosten durch Wildtiere sowie durch wildlebende Säugetiere an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen. Auch die Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume ist enthalten.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, der Ersatz versicherter Kosten nach Abschnitt A 12-1.1 bis Abschnitt A 12-1.25 DEG-VGB 2026 ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag je gewählter Tarifvariante begrenzt.
Werden auch Kosten rund um Wärmepumpe und E-Ladestation übernommen?
Ja, versichert sind Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen sowie der Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall.