Bei der degenia Wohngebäudeversicherung ist der zusätzlich versicherte Mietausfall in allen Tarifvarianten mitversichert: Kündigt der Mieter wegen eines Versicherungsfalls oder kann ein bereits geschlossenes Mietverhältnis nicht angetreten werden, ersetzt der Versicherer den entgangenen Mietausfall – unter klar definierten Voraussetzungen und Zeiträumen.
Kündigung des Mietverhältnisses wegen des Versicherungsfalls:
Kündigt der Mieter das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls und kann der Versicherungsnehmer die Wohnung nach Fertigstellung nicht wieder vermieten, ersetzt der Versicherer auch diesen Mietausfall.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Räume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermieten konnte, obwohl er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat. Das gilt bis zur Neuvermietung, höchstens aber bis zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Nicht angetretenes Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls:
Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls nicht angetreten werden, ersetzt der Versicherer den Mietausfall.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns bis zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen war.
Abschnitt A 15 – In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Der Versicherungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile nach Abschnitt A 8-3 bis Abschnitt A 7-5 DEG-VGB 2026.
Was bedeutet das konkret?
Fällt durch einen Versicherungsfall die Miete aus, springt der Versicherer ein. Das gilt zum einen, wenn ein Mieter wegen des Schadens kündigt und die Wohnung nach der Fertigstellung trotz sorgfältiger Bemühungen nicht wieder vermietet werden kann. Zum anderen greift der Schutz, wenn ein bereits abgeschlossener Mietvertrag wegen des Schadens nicht angetreten werden kann. In allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – ist dieser Mietausfall mitversichert.
Häufige Fragen
Ist der zusätzliche Mietausfall in allen Tarifvarianten enthalten?
Ja. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist der zusätzlich versicherte Mietausfall jeweils mitversichert.
Was gilt, wenn der Mieter wegen des Versicherungsfalls kündigt?
Kündigt der Mieter wegen des Versicherungsfalls und kann die Wohnung nach der Fertigstellung nicht wieder vermietet werden, ersetzt der Versicherer den Mietausfall. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat. Der Ersatz gilt bis zur Neuvermietung, höchstens bis zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Bin ich abgesichert, wenn ein neuer Mieter wegen des Schadens nicht einziehen kann?
Ja. Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls nicht angetreten werden, ersetzt der Versicherer den Mietausfall ab dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn bis zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen war.
Wie lange wird der Mietausfall längstens ersetzt?
Der Mietausfall wird höchstens bis zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026 ersetzt – bei Kündigung bis zur Neuvermietung, bei nicht angetretenem Mietverhältnis ab dem vereinbarten Mietbeginn.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025