In der Degenia Wohngebäudeversicherung werden versicherte Kosten dann ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind – stets unter Beachtung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. So wissen Sie genau, welche Kosten übernommen werden und worauf es dabei ankommt.
Versicherte Kosten:
- Versicherte Kosten nach Abschnitt A 12 DEG-VGB 2026 werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind.
- Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Anfallende Kosten werden erstattet, sofern Sie belegen können, dass sie wirklich entstanden sind. Wie viel dabei maximal übernommen wird, hängt von den Entschädigungsgrenzen ab, die für Ihren Vertrag vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten in der Wohngebäudeversicherung ersetzt?
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die Kosten nach Abschnitt A 12 DEG-VGB 2026.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, bei der Erstattung werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Muss ich die entstandenen Kosten nachweisen?
Ja, die Kosten müssen nachweislich tatsächlich angefallen sein, damit sie ersetzt werden.