Die Degenia Wohngebäudeversicherung ersetzt im Totalschadenfall den Neuwert auch dann, wenn Sie die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort in Deutschland wiederaufbauen – je nach Tarifvariante mitversichert und auf die nachgewiesenen Kosten begrenzt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert), wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Abschnitt A 20 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Gebäude vollständig zerstört, können Sie die Entschädigung zum Neuwert auch dann erhalten, wenn Sie nicht an derselben Stelle, sondern an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands neu bauen. Voraussetzung ist, dass die neue Sache dieselbe Zweckbestimmung hat. Erstattet werden dabei die tatsächlich entstandenen und belegten Kosten. Ob dieser Schutz greift, hängt von Ihrer gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Kann ich nach einem Totalschaden an einem anderen Ort wiederaufbauen?
Ja. Der Versicherer ersetzt den Neuwert auch dann, wenn Sie die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellen.
In welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt.
In welchen Tarifvarianten ist der Wiederaufbau an einem anderen Ort mitversichert?
In den Varianten premium und optimum ist er mitversichert. In der Variante classic ist er nicht mitversichert.
Muss der neue Standort in Deutschland liegen?
Ja. Der Wiederaufbau muss an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Welche Voraussetzung gilt für die versicherte Sache am neuen Ort?
Die wiederhergestellte Sache muss die gleiche Zweckbestimmung haben wie die ursprüngliche versicherte Sache.