In der Wohngebäudeversicherung der Degenia können Versicherungsnehmer und Versicherer im Tarif T26 vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen – so lassen sich zusätzliche Punkte klären.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Weitere Feststellungen:
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen.
Was bedeutet das konkret?
Das Sachverständigenverfahren dient dazu, den Schaden im Versicherungsfall zu beurteilen. Bei Bedarf können beide Seiten gemeinsam festlegen, dass dieses Verfahren auch weitere Feststellungen zum Versicherungsfall umfasst. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart wird.
Häufige Fragen
Wer kann die Ausdehnung des Sachverständigenverfahrens vereinbaren?
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können dies gemeinsam vereinbaren.
Worauf kann das Sachverständigenverfahren ausgedehnt werden?
Es kann auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Ist die Ausdehnung verpflichtend?
Nein, sie kann zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart werden.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.