Bei einem Schaden hält das Sachverständigenverfahren der Degenia Wohngebäudeversicherung genau fest, was in den Feststellungen stehen muss: von einem Verzeichnis der betroffenen Sachen samt Versicherungswerten über Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten bis zu Restwerten, versicherten Kosten und dem Mietausfall.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die versicherten Kosten und den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
Was bedeutet das konkret?
Wird im Schadenfall ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, sollen die Sachverständigen ihre Feststellungen klar dokumentieren. Dazu gehört eine Auflistung der betroffenen Sachen mit deren Wert zum Zeitpunkt des Schadens sowie eine Einschätzung der Kosten für Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. Ebenso werden verbliebene Restwerte, versicherte Kosten und der versicherte Mietausfall beziehungsweise Mietwert erfasst. Das dient als nachvollziehbare Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Häufige Fragen
Was müssen die Feststellungen der Sachverständigen enthalten?
Sie müssen ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen sowie die versicherten Kosten und den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert enthalten.
Zu welchem Zeitpunkt gelten die Versicherungswerte im Verzeichnis?
Die Versicherungswerte werden zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls angesetzt.
Werden auch Restwerte berücksichtigt?
Ja, die Feststellungen umfassen die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen.
Ist der Mietausfall Teil der Feststellungen?
Ja, die versicherten Kosten und der versicherte Mietausfall bzw. Mietwert gehören zu den Feststellungen der Sachverständigen.