Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia übermittelt jeder Sachverständige seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen sie voneinander ab, entscheidet der Obmann innerhalb der Grenzen der Feststellungen – und wann diese verbindlich oder unverbindlich sind, lesen Sie hier.
Übermittlung und Entscheidung durch den Obmann:
- Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
- Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann.
- Der Obmann entscheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte.
- Die Feststellungen der Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns.
- Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig.
Verbindlichkeit der Feststellungen:
- Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich.
- Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
- Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
- Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung.
- Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Nach der Begutachtung erhalten beide Seiten die Ergebnisse zur gleichen Zeit. Sind sich die beiden Sachverständigen nicht einig, klärt ein Obmann die offenen Streitpunkte – jedoch nur innerhalb dessen, was die beiden Sachverständigen festgestellt haben. Die Ergebnisse gelten grundsätzlich für beide Vertragsparteien. Kann jemand belegen, dass sie deutlich von der Realität abweichen, sind sie nicht bindend; dann entscheidet ein Gericht. Auf Basis der bindenden Feststellungen wird die Entschädigung berechnet.
Häufige Fragen
Wer erhält die Feststellungen der Sachverständigen?
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen voneinander abweichen?
Weichen die Feststellungen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der Grenzen, die die Feststellungen der Sachverständigen setzen, und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Sind die Feststellungen für die Vertragsparteien verbindlich?
Ja, die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind grundsätzlich verbindlich. Sie sind jedoch unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt, wenn die Feststellungen unverbindlich sind?
Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025