In der Wohngebäudeversicherung der Degenia wird die Entschädigung grundsätzlich ab der Schadenanzeige verzinst, sofern sie nicht innerhalb eines Monats geleistet wird. Erfahren Sie, ab wann der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil verzinst wird und welcher Zinssatz mit Ober- und Untergrenze gilt.
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung:
Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil der Entschädigung:
Dieser ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachgewiesen hat.
Zinssatz:
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden gemeldet und die Entschädigung nicht zügig ausgezahlt, kann für die Wartezeit ein Zinsanspruch entstehen. Der zusätzliche Betrag über dem Zeitwert wird erst verzinst, wenn nachgewiesen ist, dass Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sind. Für die Höhe der Zinsen gibt es eine feste Unter- und Obergrenze, ausgezahlt werden sie gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Ab wann wird der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil verzinst?
Dieser Teil ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachgewiesen hat.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Gelten diese Regelungen immer?
Die Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.