Bei einem Schaden bietet die Degenia Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit, die Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren feststellen zu lassen – auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder durch gemeinsame Vereinbarung mit dem Versicherer.
So wird die Schadenhöhe festgestellt:
- Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
- Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schadenfall Unklarheit über die Höhe des Schadens besteht, gibt es die Option, dies durch ein Sachverständigenverfahren klären zu lassen. Sie als Versicherungsnehmer können ein solches Verfahren einfordern. Ebenso kann es einvernehmlich zwischen Ihnen und dem Versicherer vereinbart werden.
Häufige Fragen
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auch gemeinsam vereinbart werden?
Ja. Ein Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Ab wann ist ein Sachverständigenverfahren möglich?
Der Versicherungsnehmer kann das Verfahren nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient dazu, die Höhe des Schadens festzustellen.