In der Wohngebäudeversicherung der Degenia darf der Versicherer die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung, während eines laufenden Verfahrens oder bei fehlender Mitwirkung des Realgläubigers. Hier erfahren Sie, wann eine Aufschiebung der Zahlung möglich ist.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
- eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Abschnitt A 22 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?
Was bedeutet das konkret?
Unter bestimmten Umständen muss der Versicherer die Auszahlung nicht sofort leisten, sondern darf sie zunächst zurückstellen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn noch nicht geklärt ist, wer das Geld überhaupt erhalten darf, wenn ein amtliches oder strafrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Schaden noch nicht abgeschlossen ist oder wenn ein Realgläubiger – etwa eine finanzierende Bank – noch nicht wie gesetzlich vorgesehen mitgewirkt hat. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft oder eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Was bedeutet Zweifel an der Empfangsberechtigung?
Bestehen Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers, darf der Versicherer die Zahlung so lange aufschieben.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle?
Ja. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Welche Bedeutung hat der Realgläubiger?
Solange eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025