Für die Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia regelt der Tarif T26, wie der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortbesteht: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte und bestimmte Kinder bleiben bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin geschützt – und wer die nächste Prämienrechnung einlöst, wird selbst Versicherungsnehmer. Zudem erfahren Sie, was für Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt.
Nachversicherungsschutz/Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Für die folgenden Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort:
- den mitversicherten Ehegatten
- den eingetragenen Lebenspartner
- den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers
- und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder Lebensgefährten
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- Tarifvariante classic: Entschädigungsgrenze mitversichert
- Tarifvariante premium: Entschädigungsgrenze mitversichert
- Tarifvariante optimum: Entschädigungsgrenze mitversichert
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken:
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Pferd 2026.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Schutz nicht sofort: Nahe Angehörige wie Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte und bestimmte Kinder bleiben bis zum nächsten Fälligkeitstermin der Prämie im Rahmen der gewählten Tarifvariante abgesichert. Wer danach die nächste Prämienrechnung bezahlt, führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort. Ergänzend ist auch der Schutz bei Umweltrisiken angesprochen.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers fort?
Für die genannten Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Welche Personen sind nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiterhin geschützt?
Der mitversicherte Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers sowie unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder Lebensgefährten.
Wer wird neuer Versicherungsnehmer?
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Fortsetzung?
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt. In den Varianten classic, premium und optimum ist die Entschädigungsgrenze mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Umweltrisiken?
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen. Zum Allgemeinen Umweltrisiko siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Pferd 2026.