In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T26 ist die gesetzliche Haftpflicht auch bei Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos in den Varianten classic, premium und optimum mitversichert – mit klar geregelten Ausnahmen und einem Kündigungsrecht bei Risikoerhöhungen durch neue Rechtsvorschriften.
Erhöhungen und Erweiterungen:
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit vergrößert oder erweitert, ist dieser Zuwachs grundsätzlich mitgedeckt. Das gilt auch, wenn eine Risikoerhöhung erst durch geänderte oder neue Gesetze entsteht. In allen drei Tarifvarianten – classic, premium und optimum – besteht dieser Schutz. Ausgenommen bleiben bestimmte Risiken, etwa aus versicherungspflichtigen Fahrzeugen oder solche, die einer eigenen Versicherungs- bzw. Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei gesetzlich bedingten Risikoerhöhungen hat der Versicherer zudem ein zeitlich begrenztes Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist mitversichert.
In welchen Tarifvarianten gilt dieser Schutz?
In allen Varianten: classic, premium und optimum ist dies jeweils mitversichert.
Welche Risiken sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Sind Risikoerhöhungen durch neue Gesetze abgedeckt?
Ja, Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind mitversichert.
Welches Kündigungsrecht hat der Versicherer bei gesetzlich bedingten Risikoerhöhungen?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung ausgeübt wird.