In der Degenia Privathaftpflichtversicherung ist im Tarif T26 auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert – in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert. Erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten und wann der Versicherer ein Kündigungsrecht hat.
Erhöhungen und Erweiterungen
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr abgesichertes Risiko im Laufe der Zeit vergrößert oder erweitert, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht ebenfalls abgedeckt – in allen drei Tarifvarianten. Für bestimmte Bereiche wie versicherungspflichtige Fahrzeuge oder Geothermie-Anlagen gilt dieser Schutz jedoch nicht. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte gesetzliche Vorgaben, darf der Versicherer den Vertrag unter Beachtung bestimmter Fristen kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.
Welche Risiken sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, sowie Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was gilt bei Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften?
Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind ebenfalls mitversichert. In diesen Fällen ist der Versicherer jedoch berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.